Betriebswirtschaftliche Beratung vor Ort
Inhalt
- Analyse
- Organisation
- Finanzbuchhaltung/Rechnungswesen
- Aufbau einer betriebsindividuellen Finanzbuchhaltung
- Bei Firmen, welche nicht im Handelsregister eingetragen sind.
- Bei Firmen, welche im Handelsregister eingetragen sind.
- Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)
- Kalkulationen
- Controlling
- Unterstützungsleistung bei Kompensationsgeschäften und Barter-Trade (Förderung nationaler und internationaler Handels-/Geschäftsbeziehungen)
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1. Analyse
Zunächst ist es für uns erforderlich, Ihr Unternehmen kennen zu lernen. Dazu sind Gespräche mit Ihnen und eventuell Ihrer Mitarbeiter erforderlich ebenso wie eine Besichtigung Ihres Unternehmens. Daraus resultieren dann die Ist-Situation Ihres Betriebes und der mögliche Handlungsbedarf.
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2. Organisation
Aufbau einer betriebsindividuellen Organisationsstruktur. Sie hat eine herausragende Bedeutung für den Aufbau einer Kosten- und Leistungsrechnung und dem Controlling. In den meisten Fällen wird dieser Punkt innerhalb der Ist-Analyse mit abgearbeitet.
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3. Finanzbuchhaltung/Rechnungswesen
Aufbau einer betriebsindividuellen Finanzbuchhaltung
- Bei Firmen, welche nicht im Handelsregister eingetragen sind.
Aufbau einer Einnahmen-/Überschussrechnung
Hier geht es um die Erfassung von Belegen. Diese sind Einnahmen (z. B. Rechnungen [Umsatz]) und Ausgaben (Material, Personalkosten), welche in Ihrem Unternehmen angefallen sind. Der Saldo (Einnahmen ./. Ausgaben) ergibt den Gewinn beziehungsweise den Verlust. Ebenso wird die monatlich zu zahlende Umsatzsteuer ermittelt.
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- Bei Firmen, welche im Handelsregister eingetragen sind.
Aufbau einer Buchführung gemäß Handelsgesetzbuch (HGB)
Das bedeutet für Sie, dass einerseits eine Bilanz aufgebaut wird.
Diese Bilanz besteht aus aktiven Bilanzkonten (Anlagevermögen (z. B. Computer), Umlaufvermögen (z. B. Forderungen, welche Sie gegenüber Ihren Kunden haben) und den aktiven Rechnungsabgrenzungs-posten (Aufwendungen des folgenden Geschäftsjahres, welche im laufenden Geschäftsjahr gezahlt werden; z.B. die Miete für den Folgemonat). Diese Positionen ergeben die Aktivseite der Bilanz.
Somit hat die Bilanz auch eine Passivseite, welche aus den passiven Konten besteht. Dazu gehören das Eigenkapital (z. B. Jahresüberschuss/-fehlbetrag), die Rückstellungen (z. B. eine Gewer-besteuerrückstellung), die Verbindlichkeiten (z. B. Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten) und die passiven Rechnungsabgrenzungskosten (Einnahmen des laufenden Geschäftsjahres, welche im folgenden Geschäftsjahr als Erträge verbucht werden; z. B. Vorauszahlung eines Kunden).
Auf der anderen Seite wird eine Gewinn- und Verlustrechnung eingerichtet. Sie stellt Erträge (z. B. Umsatz) und Aufwendungen (z. B. Materialaufwand) eines bestimmten Zeitraumes, insbesondere eines Geschäftsjahres, dar und weist dadurch die Art, die Höhe und die Quellen des unternehmerischen Erfolges aus. Überwiegen die Erträge, ist der Erfolg ein Gewinn, andernfalls ein Verlust.
Hier werden die einzelnen Belege auf die entsprechenden Konten gebucht.
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4. Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)
Die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) ist Teil des „internen Rechnungswesens“, und unterliegt im Vergleich zur Finanzbuchhaltung kaum gesetzlichen Vorschriften. Hier wird der Erfolg (Gewinn beziehungsweise Verlust) anhand von betriebswirtschaftlichen Kennzahlen ermittelt.
Sie erhält Ihre Rohdaten aus der Finanzbuchhaltung, der Betriebsstatistik, aus externen Quellen sowie durch Eigenerstellung (z. B. kalkulatorische Kosten), und untergliedert sich in drei Stufen:
-
Kostenartenrechnung (Was für Kosten sind angefallen?)
-
Kostenstellenrechnung (Wo sind die Kosten angefallen?)
-
Kostenträgerrechnung (Für wen sind die Kosten angefallen? Für einen Kundenauftrag?)
Die KLR dient
-
der Wirtschaftlichkeitskontrolle der Kostenstellen, Prozesse, des Betriebes
-
Gewinnung von Basisinformationen für Entscheidungsrechnungen (z. B. Preispolitik)
-
Nachkalkulation und Bewertung von Kostenträgern
-
der Preiskalkulation
Mit dem Aufbau einer betriebsindividuellen Kosten- und Leistungsrechnung beginnt der eigentliche Einstieg in das Controlling.
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5. Kalkulationen
Erstellung von Kalkulationsschemata für
-
Stundenverrechnungssätze der Mitarbeiter, der Maschinen etc.
-
Zuschlagsätze für Material
-
Preiskalkulationen
-
Kybernetische Kalkulation
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6. Controlling
- Aufbau eines betriebsindividuellen Controllings
Gerade in der heutigen Zeit, wo der Wettbewerb immer härter wird, ist es für ein Unternehmen unerlässlich sich darüber Gedanken zu machen, was es in der Zukunft machen will. Also muss das Unternehmen planen (Planung ist die Vorwegnahme zukünftigen Handelns). Dazu gibt es ein sehr effizientes Werkzeug, das Controlling.
Controlling umfasst die Koordinierung und Steuerung eines Unter-nehmens, und ist Teil der Geschäftsführung. Controlling unterstützt das Unternehmen bei der ergebnisorientierten Planung und Umsetzung unter-nehmerischer Aktivitäten. Dazu werden im Controlling Daten (aus allen Unternehmensbereichen) gesammelt, aufbereitet und analysiert.
Wir möchten mit Ihnen zusammen eine Unternehmensplanung aufbauen, welche unter anderem folgende Faktoren beinhaltet:
- Eine umfassende Analyse der Daten aus den einzelnen Unternehmensbereichen
- Eine Potenzialanalyse (Stärken-Schwäche Analyse)
- Umsatz-/Absatzplanung
- Personalplanung inkl. Fertigungsplanung (Stunden)
- Investitionsplanung/Finanzierungsplanung/Liquiditätsplanung
- Gemeinkostenplanung
- Deckungsbeitragsrechnung
Daraus folgt der Aufbau eines monatlichen Berichtswesens. Diese kann folgenden Aufbau haben:
- Umsatz-/Auftragsbewegung
- Monatliche Erfolgsrechnung inkl. kumulierter Darstellung
- Abweichungsanalyse (Gegenüberstellung der Plan- mit den Ist-Zahlen)
- Wertschöpfungsrechnung
- Deckungsbeitragrechnung
- Betriebsstatistik (z.B. Stundenstatistik)
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7. Unterstützungsleistung bei Kompensationsgeschäften und Barter-Trade
(Förderung nationaler und internationaler Handels-/Geschäftsbeziehungen)
Kompensationsgeschäft, Gegenseitigkeitsgeschäft, Kopplungsgeschäft
Vereinbarung, bei der ein Import- mit einem Exportgeschäft gekoppelt ist. Kompensationsgeschäfte umfassen in der Regel zwei getrennte Verträge, die unabhängig voneinander abgewickelt und in konvertibler Währung erfüllt werden. Die Grundform des Kompensationsgeschäfts ist das Parallelgeschäft (Gegengeschäft), bei dem sich der Exporteur verpflichtet, Güter im Wert eines bestimmten Prozentsatzes des Liefervertrages aus dem Partnerland zu importieren und gegebenenfalls in Drittländer zu exportieren, wobei Import- und Exportvertrag vollkommen unabhängig voneinander sind. Beim Rück-kaufgeschäft (Buy-back-Geschäft) liefert der eine Partner Maschinen und Anlagen, deren Wert er ganz oder teilweise aus oft über Jahre dauernder Lieferung von damit erstellten Produkten zurückerhält. Wird der Export von Waren mit weiteren Kooperationsformen (z. B. Direktinvestitionen, Joint Ventures) verknüpft, spricht man von Offsetgeschäften.
Spielen finanzielle Transaktionen keine Rolle und werden auf der Basis eines Vertrages nur Waren gegen Waren getauscht, liegt ein Tauschgeschäft (Bartergeschäft) vor.
Solche Geschäfte werden in der Regel von den einzelnen Staaten reguliert. In der Europäischen Union sind es z. B. Dänemark, Spanien und Griechenland. In Asien z. B. Jordanien und Vietnam (Barter-Trade wird bevorzugt, da es sich um ärmere Länder handelt).
In diesen Ländern gibt es die so genannten Richtlinien in denen erläutert wird, was erfüllt werden muss, um einen Auftrag zu kommen. Zum Beispiel ist dort festgeschrieben,
ab welchen Auftragswert,
in welcher Höhe,
in welcher Zeit,
und besonders auch wie
kompensiert werden muss.
Exporteure tun sich dann oft sehr schwer, diese Richtlinien zu erfüllen.
Unsere Unterstützungsleistungen lassen sich wie folgt definieren:
Suche nach
-
Kooperationspartnern im Land des Auftraggebers
-
Erfüllungsgehilfen
-
Alternativen (z. B. Aufbrechen der Angebotskalku-lation [Was könnte im Land des Auftraggebers produziert werden?])
-
Abnehmern der Produkte (bei Barter-Trade)
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