Beratungsförderung

Da die Beratungsförderung in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich ist, werden wir Ihnen hier nur die Förderung in Deutschland kurz vorstellen:

Zurzeit werden vom Bund folgende Beratungen gefördert:
Existenzgründung und Existenzaufbau
Allgemeine Beratungen
Umweltschutzberatungen

Die Förderung beträgt 40,0% bzw. 50,0% des Beratungshonorars, jedoch maximal € 1.500,00
pro Beratung.
Der Zuschussantrag an den Bund wird nach Abschluss der Beratung gestellt und ist wesentlich unbürokratischer im Vergleich zu vielen Länderprogrammen. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden.

Beispiele:

Existenzgründung:

Honorar: € 3.000,00 (zzgl. USt.)
Möglicher max.Zuschuss: € 1,500.00
Eigenanteil:

€ 1.500,00 (zzgl. USt.)

 

Existenzaufbau:

Honorar: € 3.000,00 (zzgl. USt.)
Möglicher max.Zuschuss: € 1.500,00 (verbleiben € 1.500,00 für eine zweite Beratung)
Eigenanteil:

€ 1.500,00 (zzgl. USt.)

 

Sonstige Beratungen

Max. Zuschuß: € 3.000,00

 

Umweltschutzberatungen

Max. Zuschuß: € 3.000,00

 

Es gilt die Richtlinie „Richtlinien über die Förderung von Unternehmensberatungen…“ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit.

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf.

 

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